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Was darf ich an meinem Leasingfahrzeug alles verändern?


Leasingnehmer haben oftmals den Wunsch, an ihrem Leasingauto etwas zu verändern. Doch nicht alles erlaubt der Leasinggeber. Vielfach sind Rücksprachen nötig, manches geht auch gar nicht. Wir liefern einen Überblick.

Leasingfahrzeug: Andere Felgen nutzen?

Andere Felgen sind weitgehend erlaubt. Für passionierte Autofans sind sie eine wichtige Möglichkeit, um ihr Fahrzeug zu individualisieren. Beliebt sind unter anderem die klassischen silbernen Alufelgen und beispielsweise auch die mattschwarz lackierten Felgen. Es gibt bei den Felgen unzählige Styles, die von sportlich-auffällig bis dezent-elegant reichen. Wer nun sein Leasingfahrzeug auf diese Weise veredeln möchte, sollte einige wesentliche Dinge beachten. Damit sind Überraschungen bei der Rückgabe des Fahrzeugs nach Ablauf der Leasingzeit zu vermeiden. Grundsätzlich darf der Leasingnehmer das Auto mit beliebigen Reifen und Felgen fahren – wenn diese den gesetzlichen Normen entsprechen, also für das Fahrzeug zugelassen sind. Das lässt sich den Fahrzeugpapieren entnehmen.

Daher darf er auf eigene Kosten andere Felgen montieren lassen, wenn ihm die Originale am Leasingauto nicht gefallen. Sie können aus dem Zubehörprogramm des Herstellers stammen, aber auch kostengünstigere Felgen eines reinen Zubehörherstellers sind erlaubt, wenn sie den Anforderungen entsprechen. Daher ist nicht einmal Original- bzw. Markenware zwingend vorgeschrieben. Was der Leasingnehmer aber keinesfalls vergessen darf, ist das Aufheben der originalen Felgen, die zu dem Fahrzeug bei der Übergabe gehörten. Vor der Rückgabe nach Ablauf des Leasingvertrages müssen sie wieder montiert werden. Sollte das Auto mit deutlich preiswerteren Zubehörfelgen abgegeben werden, würde das der Händler auf jeden Fall beanstanden. Der Restwert des Fahrzeugs würde dadurch schließlich sinken. Selbst teurere Felgen muss der Händler nicht akzeptieren.

Bei diesen lohnt sich aber wenigstens die Nachfrage. Die Originalfelgen müssen so sorgfältig gelagert werden, dass sie von Kratzern oder sonstigen Schäden verschont bleiben. Wenn teurere Originalfelgen aufgezogen werden, die vom Automobilhersteller stammen, könnte der Händler das Fahrzeug damit zurücknehmen und möglicherweise auch die eingelagerten Felgen verwerten. Das wäre eine deutliche Wertsteigerung des Fahrzeugs, die vielleicht sogar den Leasingnehmer finanziell entlastet. Doch das ist schwer zu prognostizieren. Eine Absprache mit dem Händler ist daher schon vor dem Felgenwechsel zu empfehlen. Ansonsten hat der Leasingnehmer am Schluss einen Satz Felgen übrig, der oft nur mit Verlust verkauft werden kann. Der Händler könnte nämlich auf schickere Felgen gar keinen Wert legen, so teuer sie auch immer sein mögen.

Erstens ist Geschmack sehr individuell, zweitens muss der Händler schließlich das Auto verwerten. Er könnte der Meinung sein, dass zu einer Business-Limousine sportlich gestylte und damit höchst auffällige Felgen gar nicht passen. Es bleibt also dabei: Bei den Felgen hat der Händler das letzte Wort. Sie können gewechselt werden, doch die Rückgabe des Fahrzeugs muss überwiegend mit den ursprünglichen Felgen erfolgen.

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Leasingwagen tunen

Tuning wird wegen einer Leistungssteigerung und aus optischen Gründen vorgenommen. Es ist bei einigen Auto-Enthusiasten unglaublich beliebt, wurde filmisch in “The Fast-and The Furious“ thematisiert und hat eine breite Szene inklusive spezialisierter Werkstätten entstehen lassen. Beliebt ist das Chiptuning, bei dem zum Zweck der Leistungssteigerung die Steuerung des Motors verändert wird. Der Hintergrund: Die Tuner erklären klipp und klar, dass die Motoren Leistungsreserven enthalten, welche die Hersteller zugunsten der Langlebigkeit nicht ausschöpfen. Das mag stimmen, verweist aber auch schon auf die Crux des Tunings. Es kann nämlich die Lebensdauer eines Motors verkürzen.

Das mag ein privater Autohalter für sich entscheiden, beim Leasingfahrzeug muss es hingegen als heikel gelten. Das Fahrzeug wurde nur zur Nutzung überlassen, entscheidend technisch verändert darf es daher nicht werden. Immerhin bleibt es das Eigentum der Leasingfirma. Als vergleichsweise unproblematisch gilt zwar Tuning ohne bauliche Veränderungen am Fahrzeug, so etwa das beschriebene Aufziehen neuer Felgen, die am Ende der Leasingzeit wieder gegen die Originale getauscht werden. Bei allen Veränderungen durch Tuning aber, die den Motor oder andere Fahrzeugteile stärker verschleißen lassen, ist höchste Vorsicht geboten.

Dazu zählt auch das Chiptuning. Die Vorbehalte des Leasinggebers dagegen sind durchaus nachvollziehbar. Er muss das Fahrzeug verwerten, wenn der Leasingvertrag ausgelaufen ist. Mit erhöhtem Verschleiß sinkt aber der Restwert beträchtlich. Er würde also durch den Wertverlust eine Einbuße erleiden. Daher wird er Chiptuning wohl kaum gestatten. Auf jeden Fall ist vor so einer Maßnahme die Rücksprache mit dem Leasinggeber dringend erforderlich. Es geht nicht nur um den Wertverlust des Fahrzeugs, sondern auch um das Erlöschen der Herstellergarantie. Daher dürfte es nur wenige Fälle geben, in denen ein Leasinggeber Chiptuning und ähnliche Maßnahmen gestattet, welche zwar die Leistung, aber auch den Verschleiß steigern.

Denkbar wäre das bestenfalls bei Gebrauchtfahrzeugen, die ja auch zum Leasing angeboten werden. Auch hier ist aber eine Rücksprache mit dem Leasinggeber nötig. Das schlimmste Szenario, das dem Leasingnehmer droht, ist ein Motorschaden. Der Ersatz des Motors auf Kosten des Leasingnehmers wäre dann unumgänglich – eine überaus teure Angelegenheit. Es gibt zwar Tuningfirmen, die für diesen Fall eine Reparaturgarantie geben, doch das Problem des erhöhten Verschleißes bleibt immer erhalten. Es ist daher generell vom Leistungstuning bei Leasingfahrzeugen abzuraten. Wer unbedingt ein sehr sportliches Auto per Leasing fahren möchte, sollte vielleicht gleich einen Sportwagen leasen. Darüber hinaus gibt es sehr hoch motorisierte Serienfahrzeuge, die ebenfalls eine Menge Fahrspaß bieten.

Leasingfahrzeug mit Logo oder Schriftzug bekleben

Selbstständige, die ihren Firmenwagen leasen, möchten diese oft mit ihrem Logo und Schriftzügen bekleben, weil das einfach zu ihrem Geschäft passt. Es dient der Werbung und im Außendienst auch dem einheitlichen Erscheinungsbild, der Präsentation der Marke sowie – bei Servicefahrzeugen – dem Erkennen des Autos. Der Leasinggeber bzw. der ausliefernde Händler werden dagegen meistens nichts einzuwenden haben, wenn sich die Folierung rückstandslos entfernen lässt. Auf jeden Fall muss das Fahrzeug am Ende der Leasinglaufzeit im unbeklebten Originalzustand abgegeben werden.

Daher sollten diejenigen Gewerbetreibenden, die so eine Werbung auf dem Fahrzeug benötigen, auf jeden Fall eine professionelle Werkstatt damit beauftragen. Folieren durch Laien kann schnell dazu führen, dass Kratzer oder andere Beschädigungen auf dem Lack oder gar an Karosserieteilen entstehen. Außerdem sind nicht alle angebotenen Folien wirklich rückstandsfrei entfernbar – nicht einmal dann, wenn der Hersteller damit wirbt.

Besondere Vorsicht ist vor billiger Ware aus China geboten. Diese lässt sich entgegen anders lautender Beteuerungen der Verkäufer eben gerade nicht rückstandsfrei entfernen. Des Weiteren erfordert auch die Entfernung von hochwertiger Markenfolie spezielle Techniken sowie ganz bestimmte Temperaturen. Wenn ein spezialisierter Karosseriebetrieb die Folierung vorgenommen hat, wird er die Folie auch wieder entsprechend umsichtig entfernen. Der Leasingnehmer sollte gleich bei der Beauftragung darauf hinweisen, dass es sich um ein Leasingfahrzeug handelt. Fachleute der Branche bringen einschlägige Erfahrungen mit und gehen entsprechend umsichtig vor.

Farbunterschiede auf dem Lack vermeiden

Es gibt eine Vollfolierung und eine Teilfolierung. Letztere wird gerade dann verwendet, wenn es nur darum geht, Schriftzüge und das Firmenlogo aufzukleben. Doch die Teilfolierung schafft ein sehr typisches Problem: Da die folierten Flächen vor UV-Licht und sonstigen Umwelteinflüssen geschützt sind, halten sie länger die Originalfarbe. Nach dem Entfernen der Folie sind daher Farbunterschiede auf dem Auto zu erkennen. Eine Lösung für dieses Problem ist das Verwenden überwiegend transparenter Folien für die Teilfolierung, die eben doch in einem gewissen Umfang UV-Licht durchlassen. Während einer kurzen Leasingdauer entstehen dann nur so geringe Farbunterschiede, dass sie mit bloßem Auge kaum sichtbar sind.

Wie groß sie ausfallen, hängt zudem von der Grundfarbe des Autos ab. Idealerweise lassen sich Gewerbetreibende in dieser Beziehung schon vor dem Leasing von einem auf Folierung spezialisierten Karosseriebetrieb beraten. Dieser empfiehlt wahrscheinlich einen ganz bestimmten Farbton sowohl des Wagens als auch der Folie. Außerdem gibt er die nötigen Pflegehinweise für den Umgang mit einem folierten Auto. Viele der Beklebungen dürfen zum Beispiel bei der Autowäsche nicht mit Heißwachs behandelt werden. Das Polieren muss ebenfalls sehr sorgsam erfolgen. Wer die Pflegetipps befolgt, fährt ein sehr gepflegtes Leasingfahrzeug als Firmenwagen, genießt die Vorteile der Folierung und vermeidet gleichzeitig jeden Schaden, der nach der Rückgabe zu einer Nachzahlung führen würde.

Welche Nachrüstungen an einem Leasingwagen sind möglich?

Die normalen Nachrüstungen, wenn wir nicht an Tuning denken, sind zum Beispiel das Nachrüsten einer Anhängerkupplung oder auch das Nachrüsten einer Standheizung. Bei einigen Herstellern kommen die Fahrzeuge schon mit speziellen Vorbereitungen daher. Bei einer AHK Vorbereitung sind zum Beispiel schon die Kabel im Fahrzeug verlegt und die Nachrüstung ist somit schnell erledigt. Bei einer Standheizung kann es zum Beispiel sein, dass diese im Fahrzeug mitbestellt wurde, aber der Hersteller keine Fernbedienung mitliefert. In diesem Fall muss diese Fernbedienung nachgerüstet werden. Bei unserem Beispiel eines Ford Kuga musste dazu sogar noch ein Kabelstrang mit verlegt werden. Hierbei stell ich mir dann persönlich die Frage, was sich die Ford Ingenieure dabei denken. Was kostet wohl dieses Kabel und warum ist es nicht sofort dabei. Immerhin kostet ja die eigentliche Standheizung schon eine menge Geld.

Leasingauto nachrüsten Standheizung

Bei unserem Ford Kuga musste die Fernbedienung der Standheizung nachgerüstet werden

Somit sind also auch bei einem Leasingfahrzeug bestimmt Nachrüstungen ohne Probleme möglich. Sie sollten diese aber unbedingt mit dem Leasinggeber besprechen. Nicht das es bei der Rückgabe des Leasingfahrzeugs zu Problemen kommt.

Fazit zum Verändern des Leasingfahrzeugs

Veränderungen an einem Leasingfahrzeug sind in gewissen Grenzen möglich, sollten aber am besten mit dem Händler abgesprochen werden. Manche Dinge gehen praktisch gar nicht, so das leistungssteigernde Chiptuning. Auch Anbauten wie ein anderer Auspuff etc. sind im Grunde tabu. Wer solche Wünsche entwickelt, muss vor der Maßnahme unbedingt mit dem Leasinggeber reden – ansonsten drohen schlimmstenfalls sehr hohe Nachzahlungen bei der Rückgabe des Fahrzeugs.

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Kommentare



Sven Grätsch 13. April 2021 um 10:38

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe hier ein Fahrzeug mit AHK , mein Kunde möchte hier gerne dauer plus freigeschaltet haben für ein Wohnwagen. Jetzt meine Frage dürfen wir das und wenn ja wär muss die Kosten tragen ?

Mit freundlichen Gruß
Sven Grätsch

Antworten

Klaus-Jürgen Wahl 6. Juli 2021 um 08:11

In mein Leasing Fahrzeug, ein Cupra ST Leon 1,4 wurde eine Software von VW eingebaut , sodass ich nun von VW begrüßt werde und verschiedene Sachen nicht mehr nutzen kann, wie den Cupra Modus oder mit Hybrid zu fahren wenn ich es will.

Muss ich so etwas hinnehmen?

LG

Klaus

Antworten

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